Vorsorgende Verfügungen

Informationen zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Wir alle wünschen uns, nie in eine Situation zu kommen, in der wir nicht mehr für uns selber entscheiden können. Dennoch wissen wir, wie schnell und unerwartet so etwas passieren kann. In vielen Fällen kann eine solche Situation vorhersehbar sein – z. B.  durch den Verlauf einer Krankheit oder im hohen Alter. In anderen Fällen, wie beispielsweise durch einen Unfall, tritt eine solche Situation unerwartet ein. Es ist wichtig, für einen solchen Fall vorzusorgen. Nur durch die entsprechende Vorsorge kann im Falle eines Falles eine Person des eigenen Vertrauens rechtlich wirksame Entscheidungen treffen.

Denn selbst Ehepartner*innen können dies füreinander nur, wenn sie sich eine Vollmacht erteilt haben. Eine Ausnahme bildet seit dem 01.01.2023 lediglich die gegenseitige Vertretung in Angelegenheiten der so genannte Gesundheitssorge.

Das BGB regelt im § 1358, dass ein Ehegatte, der aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls seine eigenen Angelegenheiten der Gesundheitssorge (beispielsweise hinsichtlich Krankenkassen oder Ärzten) nicht mehr allein wahrnehmen kann, durch seine(n) Ehepartner*in für die Dauer von längstens 6 Monaten, in engem Rahmen vertreten werden kann.

Für alle anderen Fälle wird eine Vollmacht benötigt. Der Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg berät Sie gerne zu den so genannten Vorsorgenden Verfügungen – Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Gerne können Sie kostenfrei einen individuellen Termin für eine persönliche Beratung zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung in einer unserer Betreuungsstellen vereinbaren oder Sie besuchen unsere kostenfreien Informationsveranstaltungen. Sie finden uns zudem mit einem Informationsstand bei Gesundheits- oder Seniorenmessen, bei Tagen der offenen Tür in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, bei Stadtfesten oder anderen Großveranstaltungen.

Eine Übersicht über die anstehenden Veranstaltungen finden Sie auf unserer Webseite unter Termin: www.lebenshilfe-betreuungsverein.de/termine

In allen Betreuungsstellen können Sie Informationsmaterial bekommen und einen Termin für eine persönliche Beratung zur Erstellung einer Vollmacht oder Verfügung erhalten.

Als Bevollmächtigter unterstützen wir Sie gern bei Fragen zur Ausübung der Vollmacht und bei der Patientenverfügung.

Hier können Sie Näheres über die Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung erfahren:
mdj.brandenburg.de/mdj/de/themen/vorsorge-und-rechtliche-betreuung/