2023
Perspektive rechtliche Betreuung
Unser Verein...
- steht im Dienste der Menschen mit Behinderung und rechtlichem Betreuungsbedarf.
- ist tätig im Auftrag der Gerichte und Behörden.
- ist ein Fachverband.
27.09.2023
Aktionstag gegen Glücksspielsucht
Frau Freier berät über vorsorgende Verfügungen
14.09.2023
Sommerfest Wittenberge
Frau Deutrich und Frau Kapteina (v.l.n.r.) am Informationsstand des Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e.V.
08.09.2023
Selbsthilfetag in Falkensee
Frau Saxe am Informationsstand des Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e.V.
16.09.2023
Havelländischer "Tag der Vereine" in Falkensee
© Quelle: Enrico Berg
19.08.2023
Stadt- und Hafenfest Wittenberge
Herr Günther am Stand des Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V.
02.-03.09.2023
Brandenburg-Tag 2023 in Finsterwalde
Der Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V. auf der „Meile der Demokratie“
Am 2. und 3. September lädt die Stadt Finsterwalde zum 17. Brandenburg-Tag ein. Neben einem bunten Bühnenprogramm bietet das Volksfest zahlreiche kulinarische und kulturelle Angebote für Jung und Alt.Auf der „Meile der Demokratie“ stellen sich verschiedene Gruppierungen, Wohlfahrtsverbände und Vereine vor. Mit dabei ist auch der Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V. An unserem Stand bieten wir Informationen rund um die Themen Rechtliche Betreuung sowie zu den so genannten Vorsorgenden Verfügungen (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung).
Zu finden ist die „Meile der Demokratie“ in der Brandenburger Straße.
02.07.2023
Beratung zu Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen
Die Betreuungsstelle Hönow informierte beim Brückenfest in Fredersdorf-Vogelsdorf zu den Vorsorgenden Verfügungen
06.06.2023
Der Vermittlungskompass: unser neuer Kooperationspartner die Polizei
Frau Susanne Freier und Frau Anett Saxe bei der Polizei in Neuruppin
13.05.2023
2. Gesundheitsmesse in der Kaiserkrone
Die Mitarbeiterinnen der Betreuungsstelle Senftenberg an ihrem Informationsstand
23.04.2023

2023
Reform der rechtlichen Betreuung - auf Sand gebaut?
Auch dem Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V. spricht diese Kampagne aus dem Herzen!
2023
WIR STELLEN EIN
Sie sind Sozialarbeiter oder Jurist mit 2. Staatsexamen und suchen nach einer neuen beruflichen Herausforderung? Dann bewerben Sie sich jetzt! Wir suchen perspektivisch an allen unseren Standorten im Land Brandenburg Mitarbeitende mit Einfühlungsvermögen und Sachverstand, welche bereit sind Menschen mit Unterstützungsbedarfen bei der Regelung ihrer rechtlichen Angelegenheiten zu beraten und zu unterstützen. Neben der rechtlichen Betreuung stehen Sie ehrenamtlichen Betreuer*innen und per Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten bei deren herausfordernder Tätigkeit helfend zur Seite.
Wir sind der größte Betreuungsverein Deutschlands mit 30 Jahren Erfahrung in der rechtlichen Betreuung und der Querschnittsarbeit für ehrenamtliche Betreuer*innen und vorsorgebevollmächtigte Personen. Wir bieten Ihnen einen großartigen Job mit eigenen Kompetenzen und Freiraum, der Ihren Arbeitsalltag abwechslungsreich und spannend gestaltet. Sie helfen nicht nur Menschen, Sie wachsen an den Herausforderungen und nehmen immer auch etwas für Ihr eigenes Leben mit.
Wir freuen uns auf Ihre Initiativbewerbung für all unsere Standorte! Weitere Informationen zu den Aufgabenfeldern und unseren Konditionen finden Sie auf dieser Webseite bei unseren aktuellen Stellenangeboten.
28.03.2023
RundUM Seniorenmesse 2023 in Schwedt
Heinz Strüwing, Landesvorsitzender der DGM Brandenburg und Vorstandsvorsitzender des Fördervereins Selbsthilfe Schwedt e. V. KOMM-Schwedt; Janet Tank, Querschnittsverantwortliche Betreuungsstelle Schwedt (v.l.n.r.)
2023
Betreuungsrechtsreform in Kraft getreten - Informationskampagne des Bundesministerium der Justiz
Zum 01.01.2023 ist die Reform des Betreuungsrechts in Kraft getreten. Aus diesem Anlass möchte das Bundesministerium der Justiz mit seiner Kampagne „Gemeinsam. Auf meinem Weg. Zu mehr Selbstbestimmung in der Betreuung“ auf das wichtige Thema der rechtlichen Betreuung aufmerksam machen.
Auf der Internetseite des Ministeriums finden sich nicht nur zahlreiche Informationen zur Reform, den Zielen und den damit verbundenen Änderungen, sondern auch eine Reihe von Hinweisblättern zum richtigen Umgang mit betreuten Personen. Spezielle Informationsblätter für Ärzt*innen, Rechtspfleger*innen, Betreuungsrichter*innen und Mitarbeiter*innen von Sozialleistungsträgern sind dort u. a. neben einem FAQ mit den wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Betreuungsrecht zu finden.
Die Kampagne soll dazu beitragen, die Ziele der Reform zu erreichen und Informationen zum Thema Rechtliche Betreuung in die breite Öffentlichkeit zu tragen. Vorurteile über betreute Personen sollen genauso abgebaut werden, wie die Angst der Menschen selber von einer Betreuung betroffen zu sein.
Hier gelangen Sie zur Kampagne des Bundesministeriums der Justiz https://www.bmj.de/DE/Themen/FokusThemen/BetreuungsR-Reform/BetreuungsR-Reform_node.html
Dezember 2022
Schließung der Betreuungsstelle Lübben
Mit großem Bedauern müssen wir die Schließung unserer Betreuungsstelle Lübben zum 31.12.2022 verkünden. Seit dem Jahr 1993 waren wir mit unserer Betreuungsstelle in der Spreewaldstadt ansässig. In dieser Zeit wurden nicht nur zahlreiche Menschen durch unsere Mitarbeiter*innen rechtlich betreut, sondern auch ehrenamtliche Betreuer*innen und bevollmächtigte Personen fortgebildet, beraten und unterstützt. Daneben war das Büro stets Anlaufstelle für interessierte Bürger*innen, die sich über Vorsorgende Verfügungen informieren und ihre diesbezüglichen Fragen klären wollten.
Ursächlich für die Schließung sind der allgemeine Fachkräftemangel und eine fehlende kommunale Förderung.
Selbstverständlich stehen wir an unseren anderen Standorten ehrenamtlichen Betreuer*innen und Ratsuchenden zu den Themen rechtliche Betreuung und Vorsorge jederzeit sehr gerne zur Verfügung. Eine Übersicht über unsere Standorte und unsere Erreichbarkeiten finden Sie auf unserer Internetseite.
19.10.2022
Landtag entscheidet über künftige Förderung von Betreuungsvereinen -
Eine ehrenamtliche Betreuerin berichtet von den Bedarfen des Ehrenamtes und appeliert an die Politik
Frau Monika Lenz ist 74 Jahre alt und ehrenamtliche Betreuerin. Am Mittwoch dem 19.10.2022 wurde sie im Landtag Brandenburg zum Entwurf eines Betreuungsausführungsgesetzes und damit auch zur Absicht des Landes das neue Betreuungsrecht im Land Brandenburg umzusetzen, angehört.
Ihr Plädoyer für eine bessere Unterstützung des Ehrenamtes in der Rechtlichen Betreuung können Sie hier im Volltext nachlesen. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landtages wird voraussichtlich am 30.11.2022 über den vorliegenden, aus Sicht des Vereines, unzureichenden Entwurf entscheiden.
08.10.2022
"Tag der Vereine" in Rathenow
Informationsstand des Betreuungsvereins
10.2022
Stellungnahme zum „Gesetz zur Neuregelung des Betreuungsausführungsrechts im Land Brandenburg und zur Änderung weiterer Gesetze“
Durch die Reform des Betreuungsrechts, die am 01.01.2023 in Kraft tritt, haben anerkannte Betreuungsvereine Anspruch auf eine bedarfsgerechte Ausstattung mit öffentlichen Mitteln, um u. a. ehrenamtliche Betreuer*innen fortzubilden, zu unterstützen und eine Verhinderungsbetreuung anzubieten sowie über betreuungsrechtliche Themen oder Vorsorgende Verfügungen zu informieren. Die Ausgestaltung des Finanzierungsanspruchs obliegt den Bundesländern. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf hat das Land Brandenburg sein Betreuungsausführungsgesetz an die neuen gesetzlichen Bestimmungen angepasst und die Rahmenbedingungen zur Finanzierung der Betreuungsvereine normiert. Der Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V. hat offiziell Stellung zum Entwurf des „Gesetzes zur Neuregelung des Betreuungsausführungsrechts im Land Brandenburg und zur Änderung weiterer Gesetze“ genommen.
Aus Sicht unseres Vereins wird der Gesetzentwurf des Landes dem Anspruch der Vereine auf eine bedarfsgerechte finanzielle Ausstattung mit öffentlichen Mitteln nicht gerecht.
Zusammenfassend lässt sich aus unserer Sicht festhalten, dass ohne eine Korrektur und Berücksichtigung folgender Punkte:
• Versorgungsschlüssel: Um den Bedarf an Querschnittsfachkräften im Land Brandenburg zu decken, fordern wir einen Versorgungsschlüssel von 1 Vollzeitkraft für 40.000 Einwohner*innen. Der Ansatz im vorliegenden Gesetzentwurf wird schon den gegenwärtig vorliegenden Zahlen der Brandenburger Betreuungsstatistik nicht gerecht und damit ist eine Unterversorgung bereits jetzt absehbar. Die im Entwurf angeführten Argumente der BAGÜS und der Vergleich mit den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sind nicht sachgerecht.
• Beteiligung der Kommunen an der Förderung: Wir fordern Sie zu konkreten Absprachen mit den Gebietskörperschaften auf, die im Resultat dazu führen, dass aktuelle Förderungen nicht eingestellt und weitere Förderungen angestrebt werden.
• Berücksichtigung von Overhead / Strukturkosten: Ohne die Berücksichtigung der Overhead- bzw. Strukturkosten werden die Vereine in ihrer Existenz bedroht. Bei der Berechnung notwendiger Fördermittel müssen diese Kosten demnach zwingend eingerechnet werden.
die mit der Reform des Betreuungsrechts verbundenen Ziele in Brandenburg nicht erreicht werden können.
Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier.
16.06.2022
Grußwort des Herrn Ministerpräsidenten Dr. Dietmar Woidke zum 30-jährigen Bestehen des Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e. V.

16.06.2022
Unsere Fachtagung zur Reform des Betreuungsrechts und Rückblick auf 30 Jahre Betreuungsrecht
Aufgrund der anstehenden Veränderungen des Betreuungsrechts und anlässlich des 30-jährigen Jubiläums des Betreuungsvereins Lebenshilfe Brandenburg e. V. sowie des Betreuungsrechts kamen am 16. Juni 2022 knapp 90 Teilnehmer*innen zu einer Fachtagung in Groß Behnitz zusammen. Neben einer Würdigung der Arbeit der haupt- und ehrenamtlichen Betreuer*innen wurde im Rahmen von Fachvorträgen ausführlich über die Reform des Betreuungsrechts informiert, die am 01.01.2023 in Kraft tritt.
20.05.2022
Pressemitteilung: Behinderungsbedingte Mehrkosten einer Urlaubsreise
Behinderte Menschen können Eingliederungshilfeleistungen für solche Kosten erhalten, die entstehen, weil sie bei einer Urlaubsreise auf eine Begleitperson angewiesen sind. Dies hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts am 19. Mai 2022 entschieden (Aktenzeichen B 8 SO 13/20 R).Hier finden Sie die Pressemitteilung als Download.
2022
Infobrief zu Zuschüssen für Lebenserhaltungskosten
Steigende Strom-, Heiz- und Lebensmittelkosten - Wer wird wie entlastetSehr geehrte ehrenamtliche Betreuer*innen,
es betrifft uns alle… Heizöl, Strom, Sprit und auch Lebensmittel werden merkbar teurer. Die Ukraine-Krise zieht ihre Kreise und macht auch vor unserer Haustür nicht halt. Doch wie werden diejenigen entlastet, die es am härtesten trifft? Die Bundesregierung hat im Frühjahr dieses Jahres Maßnahmenpakete geschnürt, die die erheblichen finanziellen Auswirkungen abfedern sollen.
2022
Betreuungsvereine und die Reform des Betreuungsrechtes
Seit der Einführung des Betreuungsrechtes im Jahr 1992 nehmen Betreuungsvereine eine wesentliche Rolle im Betreuungswesen ein. Ehrenamtliche Betreuer*innen, bevollmächtigte Personen und natürlich auch die zu betreuenden Menschen finden bei Betreuungsvereinen einen Ort um sich zu organisieren, auszutauschen, Unterstützung zu erhalten und aus der Zivilgesellschaft heraus das Betreuungswesen mitzugestalten und weiterzuentwickeln. Für Gerichte und Betreuungsbehörden wiederum sind die Betreuungsvereine Anlaufstellen, um mit den Akteuren des Betreuungswesens außerhalb des gerichtlichen Betreuungsverfahrens in den Austausch zu treten.
Wie so viele der damals wegweisenden Ideen und Pläne des Betreuungsrechtes oftmals bei der Umsetzung an der Praxis scheiterten, litt die zugewiesene Aufgabenerfüllung der Betreuungsvereine an einer nicht auskömmlichen Finanzierung. Dennoch haben die Vereine über weite Strecken und oftmals aus eigenen Mitteln konsequent versucht ihre Aufgaben zu erfüllen...
Den ganzen Artikel downloaden und lesen05.03.2021
Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
Bundesrat stimmt Gesetzentwurf zu
Nachdem am 05.03.2021 der Bundestag die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschloss, hat nun auch der Bundesrat am 26.03.2021 dem Gesetzentwurf zugestimmt.
Mit Unterzeichnung des Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
2021
Sehr geehrte ehrenamtliche Betreuer*innen, sehr geehrte Bevollmächtigte, sehr geehrte Bürger*innen,
auch in diesen momentan schwierigen Zeiten sind wir für Sie erreichbar! Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme unsere bekannten Medien > E-Mailadressen, Telefon und auch die Sprechzeiten nach vorheriger telefonischer Anmeldung!
Passen Sie auf sich und Ihre Angehörigen auf und bleiben Sie gesund!