Aufgaben des Betreuungsvereins
Der Betreuungsverein …
…übernimmt die rechtlichen Betreuungen von volljährigen Menschen, die aufgrund einer Krankheit und / oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst besorgen können und gewährleistet die sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergebenden betreuerischen Aufgaben durch hauptamtliche Mitarbeiter*innen.
…gewährleistet gemäß § 15 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
… planmäßig über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen zu informieren,
… sich planmäßig um die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer zu bemühen,
… vom Betreuungsgericht bestellte ehrenamtliche Betreuer in ihre Aufgaben einzuführen, sie fortzubilden und sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen,
… mit ehrenamtlichen Betreuern eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung abzuschließen, sofern eine solche Vereinbarung erforderlich ist oder von dem ehrenamtlichen Betreuer gewünscht wird, und
… Bevollmächtigte bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beraten und zu unterstützen.
… gewährleistet, dass …
… eine ausreichende Zahl geeigneter Mitarbeiter zur Verfügung steht und diese beaufsichtigt, weitergebildet und gegen Schäden, die diese anderen im Rahmen ihrer Tätigkeit zufügen können, angemessen versichert wird, und
… ein Erfahrungsaustausch zwischen den Mitarbeitern ermöglicht wird.