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Betreuungsstelle Oberhavel

Eine besorgte Mutter fragt: Mein geistig behindertes Kind wird 18. Was muss geschehen, damit es in Zukunft gut versorgt ist? Wer trifft die Entscheidungen für mein Kind?

Ein älterer Herr fragt: Was passiert, wenn ich später einmal nicht mehr für mich selbst entscheiden kann, weil ich krank geworden bin?

Information und Beratung

Mit solchen und ähnlichen Fragen sind die beiden in unserem Team der Betreuungsstelle Oberhavel richtig. Viele interessierte Bürgerinnen und Bürger haben sich bereits telefonisch oder bei persönlichen Besuchen in unseren Büroräumen im Haus der Lebenshilfe in Oranienburg informiert und beraten lassen. Wir sind gut erreichbar, zentral gelegen zwischen Bahnhof und Landkreisamt. Wer uns auf die telefonische Sprachbox spricht, wird zurückgerufen. Menschen, die nicht so mobil sind, besuchen wir auch zu Hause.

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© Die Bilder der Betreuungs- und Begegnungsstätte wurden mit freundlicher Genehmigung von Frau Uta Gerber zur Verfügung gestellt.

Rechtliche Betreuung nach Bestellung durch das Betreuungsgericht

Um auf die oben genannte Frage der besorgten Mutter zurückzukommen: Häufig ist für Erwachsene mit einer geistigen Behinderung die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung notwendig. Wie dieses Verfahren angeregt werden kann und wie es vonstattengeht, können wir der Mutter erklären. Es erfolgt zunächst ein Kennenlernen mit der Betreuungsbehörde. Und dann ist noch ein fachärztliches Gutachten erforderlich, was das Betreuungsgericht anfordert. Denn:

Voraussetzung für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung ist das Vorliegen einer Krankheit oder Behinderung, die einen Menschen daran hindert, Angelegenheiten teilweise oder ganz rechtlich zu besorgen.

Rechtliche Betreuung von Erwachsenen kann ehrenamtlich geführt, werden, und wird daher häufig von Eltern geistig behinderter Kinder übernommen. Sie kann auch teilweise oder ganz von hauptberuflichen Betreuern oder Betreuerinnen wahrgenommen werden. Viele Eltern, die einerseits die rechtliche Betreuung ausüben und sich außerdem noch um die alltägliche Versorgung des erwachsenen Kindes mit Behinderung kümmern, sind häufig erheblichen Belastungen ausgesetzt. Auch dann wenden sich einige ratsuchend an uns. - Vielleicht können Aufgabenbereiche zwischen verschiedenen rechtlichen Betreuern aufgeteilt werden? Oder haben sie Anspruch auf andere Hilfen?

Bei der Führung einer rechtlichen Betreuung kommt es immer wieder zu speziellen Fragen:  Die jährlichen Berichte an das Amtsgericht oder die Erforderlichkeit von gerichtlichen Genehmigungen sind solche Themen. Auch können wir Licht in den teils schwer überschaubaren Dschungel des Sozialleistungsrechts bringen und informieren.

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung

Bei der oben gestellten Frage des älteren Herrn geht es um das Thema „Vorsorge treffen“. Wie kann ich heute entscheiden, wer später für mich entscheiden kann? Das ist Vorsorge für den Fall, dass man selbst bestimmte Entscheidungen nicht mehr treffen oder seinen Willen nicht mehr äußern kann. Wir klären über die verschiedenen Möglichkeiten und Handlungsspielräume bei solchen Vorsorgenden Verfügungen auf.

Durch eine Vorsorgevollmacht übertragen Sie Entscheidungsbefugnisse für bestimmte Aufgaben im Falle ihrer eigenen Entscheidungsunfähigkeit auf eine Vertrauensperson.

Dabei fehlt aber bei der Wahrnehmung der Vollmacht in vielen Bereichen die reguläre gerichtliche Kontrolle. Falls man keine Vertrauensperson benennen kann oder mehr gerichtliche Aufsicht wünscht, kann die Betreuungsverfügung genau das Richtige sein.

Durch die Betreuungsverfügung bestimmen Sie heute, wer später zu ihrem rechtlichen Betreuer oder zu ihrer rechtlichen Betreuerin bestellt werden soll.
Sie können auch einen Betreuungsverein benennen oder Personen ausdrücklich ausschließen.

Ein besonderes sensibles Thema ist die Vorsorge für zukünftige gesundheitliche Entscheidungen. Durch die Patientenverfügung verfügen Sie, wie sie unter bestimmten Voraussetzungen medizinisch oder pflegerisch versorgt werden wollen.
Vorsorgevollmächtige und Ärztinnen/Ärzte sollen den darin getroffenen Entscheidungen möglichst Folge leisten.

Wie die Vollmachten am besten aufbewahrt werden, erfahren Sie bei uns in der Betreuungsstelle Oberhavel.

Weiterbildung und Austausch

In den bereits genannten Themenfeldern bieten wir auch kostenlose Weiterbildungsveranstaltungen an. Wir führen in die rechtliche Betreuung ein, informieren zu speziellen Fachthemen sowie zu den Vorsorgenden Verfügungen. Bei regelmäßigen hausinternen Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch können sich Ehrenamtliche kennenlernen und sich gegenseitig unterstützen. -  Das alles wird dank öffentlicher Fördermittel und Spenden kostenfrei angeboten.

Termine und Themen finden Sie auf dieser Webseite, außerdem veröffentlichen wir halbjährlich Veranstaltungs-Flyer. Wer in unserem Post- oder E-Mail-Verteiler aufgenommen wurde, erhält diese Flyer automatisch und regelmäßig von uns.

Bei Interesse an einer Veranstaltungsteilnahme oder einer persönlichen Beratung melden Sie sich am besten vorher telefonisch an. Vielen Dank!

Wir freuen uns auf ein Kennenlernen!