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Am 25.09.2027 hat der Bundesrat das Gesetz zur Einführung des antraglosen Kindergeldes verabschiedet.

Bisher erhalten Eltern ein Begrüßungsschreiben nach der Geburt mit einem QR Code. Dieser führt zu einem vorausgefüllten Kindergeldantrag. Künftig soll das Kindergeld ohne Antrag monatlich ausgezahlt werden, wenn der Familienkasse alle relevanten Tatsachen bekannt sind, Anspruchszweifel nicht bestehen und die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes vorliegt.

 Das antraglose Kindergeld wird im Jahr 2027 in zwei Stufen eingeführt.

  • Ab Frühjahr 2027 soll die Neuerung in einer ersten Stufe für die Familien gelten, die bereits Kinder haben und auch Kindergeld beziehen. Die relevanten Daten liegen der Familienkasse bereits vor.
  • Voraussichtlich ab Ende 2027 soll das Kindergeld auch für erste Kinder antraglos ausgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil mit dem Kind in Deutschland wohnt, von diesem Elternteil eine IBAN bekannt ist und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet. Dies dient zur Sicherstellung, dass keine Zahlungen erfolgen, die eigentlich ein anderer Mitgliedsstaat der Europäischen Union zahlen müsste.

Silke Wiedemeier Betreuungsstelle Hönow