lm

Es gibt eine Änderung im Vorsorgeregister. Mit der in § 78 Bundesnotarordnung erfolgten Änderung können alle Vorsorgeverfügungen (Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen und Widersprüche gegen das gesetzliche Ehegattenvertretungsrecht) eingetragen werden.

Bisher war dort nur ersichtlich, dass es eine Verfügung gibt. Das Dokument selbst war nicht einsehbar. Ab 01.10.2026 wird dies geändert. Ab diesem Zeitpunkt sind die Verfügungen mit Inhalt dort abrufbar.

Dies ist im Notfall von Vorteil, weil z.B. das Krankenhauspersonal sofort Kontaktdaten hat, um den Vollmachtnehmer zu informieren, oder sofort Zugang zur Patientenverfügung hat.

Eine Verpflichtung, die Daten dort zu hinterlegen, besteht weiterhin nicht.

Näheres erfahren Sie in unseren Betreuungsstellen.

Silke Wiedemeier
Betreuungsstelle Hönow