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Bild Infocafe 2026

Am 23.04.2026 fand das erste Vorsorgecafé in Kooperation mit der AWO Strausberg in Strausberg statt. Mit Kaffee und Kuchen sowie sozialen Angeboten der AWO fanden zahlreiche Gespräche mit Interessenten*innen zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bzw. rechtlicher ehrenamtlicher Betreuung statt.

Dabei wurde wieder einmal klar, dass viele Interessenten*innen sich schwer mit entsprechenden Vollmachten arrangieren können. Die Erklärung, dass in einem Fall der Vorsorge bei Nichtvorhandensein einer Vorsorgevollmacht das Gericht eingeschaltet werden muss und ggf. eine fremde Person dann zum Betreuer bestellt werden könnte, bewog doch einige zum Umdenken. Sie haben nach dem Gespräch die entsprechenden Veranstaltungen besucht und sich auch im Nachhinein einzeln individuell beraten lassen, sowohl zur Patientenverfügung als auch zur Vorsorgevollmacht.

Diese beiden Bereiche sind sowohl für junge - als auch für ältere Personen wichtig, denn ab dem 18. Lebensjahr darf auch ein Elternteil nicht einfach so Handlungen für das Kind oder ein Partner/ Freund für den jeweils anderen übernehmen. Auch ein Ehepartner kann nicht handeln, wenn keine entsprechende Vollmacht vorliegt.

Das Ehegattennotvertretungsrecht, dass es seit 2023 gibt, bezieht sich nur auf gesundheitliche Angelegenheiten und ist auf 6 Monate begrenzt. Anträge, Verhandlungen mit Versicherungen oder Ämtern etc. sind vom Ehegattennotvertretungsrecht nicht gedeckt.

Eine Patientenverfügung schützt auch bevollmächtigte Angehörige vor unangenehmen Entscheidungen, wenn der Wille des Patienten schriftlich manifestiert ist.

Am 01.10.2026 findet ein weiteres Vorsorgecafé statt. Ort und Zeit werden noch mitgeteilt.

Sollte bei Ihnen Bedarf für die eine oder andere Vollmacht/ Verfügung bestehen, so können Sie gerne zum Vorsorgecafé kommen oder sich auch sonst an uns wenden. Wir beraten Sie gerne. 

Silke Wiedemeier
Betreuungsstelle Hönow