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Am 06.06.2026 fand im Rahmen des Waldstadt-Festivals der diesjährige "Tag der Vereine" in Eberswalde statt. Im Park am Weidendamm hatten sich über 60 Vereine versammelt. Dabei waren Institutionen und Organisationen aus den Bereichen Sport, Kultur und Soziales sowie der Betreuungsverein Lebenshilfe Brandenburg e.V. mit einem Informationsstand zu den Themen rechtliche Betreuung und Vorsorgeverfügungen, vertreten durch Mandy Seefeldt und Carmen Piechotka.

Ein Highlight des Tages dürfte eine spezielle Aktion gewesen sein. Dabei konnten die Teilnehmenden an den Ständen Stempel sammeln und konnten dadurch gezielt von den vielfältigen Angeboten der Vereine erfahren.

Somit haben wir viel mehr Menschen erreicht, welche sich ohne diese Aktion vielleicht „noch“ nicht über vorsorgende Verfügungen informiert hätten

und die wir zu Themen rechtliche Betreuung und Vorsorge aufklären konnten. Dabei wurde auch der Unterschied zwischen einer Vorsorgevollmacht und einer Generalvollmacht erläutert, zwei verschiedene Arten von Vollmachten, die zum Teil miteinander verwechselt werden.


Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht – das sind die Unterschiede:

- Vorsorge- und General­vollmacht werden oft gleichzeitig genannt, da es sich juristisch um das gleiche Dokument handelt.

- Die General­vollmacht wird in der Regel eingesetzt, wenn der Vollmachtgeber noch geschäftsfähig ist. Mit der Vorsorge­-
  vollmacht wird hingegen für einen Zeitpunkt vorgesorgt, zu dem man nicht mehr geschäftsfähig ist (beispielsweise
  in Folge eines Unfalls). Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal ist somit der  Zeitpunkt der Wirksamkeit der Vollmacht.

- Eine Vorsorge­vollmacht sollte nicht nur umfangreicher, sondern auch detaillierter sein, da die Bevollmächtigten sich um
  sehr viele Lebensbereiche der Vollmachtgebenden kümmern müssen.

Zum Beispiel: Damit eine Vollmacht auch zum Verkauf von Immobilien berechtigt, muss diese Berechtigung explizit als Klausel in der Vollmacht stehen und die Unterschrift notariell beglaubigt sein. In Bezug auf Bankkonten sollte man zudem mit seiner Bank in Kontakt treten, denn häufig erkennen Banken nur Bank­vollmachten und keine General­vollmachten an.

Für mehr Informationen zu vorsorgenden Verfügungen wenden Sie sich an unsere Betreuungsstellen. Wir beraten Sie gerne.

Carmen Piechotka
Betreuungsstelle Eberswalde