lm

Was passiert, wenn Sie plötzlich nicht mehr in der Lage sind, über medizinische Behandlungen selbst zu entscheiden? Durch Unfall oder unheilbare Erkrankungen können Situationen eintreten, in denen ich mich ein einem Zustand befinde, dass ich meinen eigenen Willen nicht mehr bilden und Nutzen und Risiken medizinischer Behandlungen nicht mehr einschätzen kann. Dann bin ich nicht mehr in der Lage selbstbestimmt zu entscheiden. Eine Patientenverfügung ist eine Möglichkeit, die Selbstbestimmung auch in solchen Situationen maximal zu gewährleisten, in denen meine Einwilligungsfähigkeit eingeschränkt ist.

Mit einer Patientenverfügung legen Sie im Voraus schriftlich fest, welche medizinischen Behandlungen Sie im Falle einer Einwilligungsunfähigkeit erhalten oder nicht erhalten möchten. Falls Sie eine Patientenverfügung erstellen wollen, gehen Sie zuerst mit sich selbst ins Gespräch und fragen Sie sich, was Ihnen im Falle einer Erkrankung oder eines Sterbeprozesses wichtig ist, wovor Sie Angst haben und was Ihnen Hoffnung gibt.

Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die Ärzte und das Behandlungsteam. Sie kann sich zusätzlich an eine bevollmächtigte Person oder an eine rechtliche Betreuerin oder einen rechtlichen Betreuer richten und Anweisungen oder Bitten zur Auslegung und Durchsetzung der Patientenverfügung enthalten.

Neu: Patientenverfügung für den Bereich der psychischen Gesundheit

Die DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde) hat am 12. Juni 2025 eine Pressemitteilung herausgegeben:

„Für den Fall der Fälle – Patientenverfügung für den Bereich der psychischen Gesundheit“

In einer psychischen Krise kann es vorkommen, dass man seine Fähigkeit verliert, selbstbestimmte Entscheidungen über medizinische Maßnahmen zu treffen. Die Einwilligungsfähigkeit kann z.B. durch eine Psychose oder manische Zustände, Drogenkonsum oder eine Gehirnentzündung beeinträchtigt sein.

Herkömmliche Patientenverfügungen sind vor allem für Situationen gedacht, in denen man aufgrund körperlicher Krankheiten nicht oder kaum noch kommunizieren kann, z.B. wenn man im Koma liegt. Situationen, in denen man kommunizieren kann, aber trotzdem nicht mehr einwilligungsfähig ist, sind darin nicht ausreichend geregelt, z.B. die Frage: Wie wollen Sie im Falle einer psychischen Krise behandelt werden? Bislang verfügbare Ergänzungen sind eher darauf ausgerichtet, die Ablehnung einer psychiatrischen Behandlung zu vermerken. Das wird der Vielfalt möglicher psychischer Krisensituationen nicht gerecht.

Deshalb hat die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) eine Patientenverfügung speziell für den Bereich der psychischen Gesundheit entwickelt, um Entscheidungsmöglichkeiten in psychischen Krisen für die Betroffenen zu erweitern und persönlich Wünsche festzulegen. Sie richtet sich an alle, die für den Fall einer eingeschränkten Einwilligungsfähigkeit vorsorgen wollen, insbesondere aber an Menschen mit psychischen Vorerkrankungen. Die DGPPN-Patientenverfügung soll Menschen darin unterstützen, speziell für psychiatrische Erkrankungen ausgewogene und informierte Behandlungsentscheidungen für den Fall einer Einwilligungsunfähigkeit zu treffen und diese Behandlungsentscheidungen schriftlich festzuhalten. Sie ist kein Ersatz für herkömmliche Verfügungen, sondern eine Ergänzung.

Quellenangaben:
www.bmj.de (Juni 2023)
https://www.dgppn.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilungen-2025.html (12. Juni 2025)
https://www.dgppn.de/schwerpunkte/selbstbestimmung/patientenverfuegung.html (2025)

Annet Geißler
Betreuungsstelle Potsdam-Mittelmark