Gut zu wissen!
Wenn Sie einen Umzug planen, sollten Sie im Zusammenhang mit der An- und Abmeldung der Stromnutzung wissen, dass ab dem 06.06.2025 neue gesetzliche Regelungen gelten. Die An- und Abmeldung für Strom kann nunmehr nur noch in die Zukunft erfolgen.
Aus diesem Grund gilt es einiges zu beachten:
Bei Einzug:
- Anmeldung beim Energieversorger 14 Tage vorher
- Nutzen Sie die Möglichkeit der Beratung und schließen einen günstigen Wahltarif ab
- Teilen Sie den Einzugszählerstand am Tag der Schlüsselübergabe mit
- Reichen Sie das Wohnungsübernahme-Protokoll nach
Achtung! Erfolgt die vorherige Anmeldung nicht, werden Sie automatisch im Tarif der Grundversorgung angemeldet. Der Tarif der Grundversorgung ist in der Regel der teuerste und bleibt so lange bestehen, bis Sie die ordentliche Anmeldung in einem anderen Tarif vorgenommen haben.
Bei Auszug:
- Abmeldung beim Energieversorger 14 Tage vorher
- Teilen Sie den Auszugszählerstand am Tag der Schlüsselübergabe mit
- Reichen Sie das Wohnungsübergabe-Protokoll nach
Hinweis! Der Stromanschluss bleibt bis zur wirksamen Abmeldung auf Ihren Namen registriert. Renoviert der Vermieter nach Ihrem Auszug oder der Nachmieter meldet sich nicht an, müssen Sie die Kosten für den Stromverbrauch übernehmen.
Weitere Informationen können Sie bei Ihren Stromanbietern vor Ort erfragen.
Katja Hollnick
Betreuungsstelle Senftenberg