05.03.2021

Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Bundesrat stimmt Gesetzentwurf zu

Nachdem am 05.03.2021 der Bundestag die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschloss, hat nun auch der Bundesrat am 26.03.2021 dem Gesetzentwurf zugestimmt.

Mit Unterzeichnung des Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wird das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Ziel des Reformvorhabens ist die Modernisierung des Betreuungsrechts im Sinne des Artikels 12 der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie umfasst die Stärkung des Selbstbestimmungsrechtes und der Autonomie der Unterstützungsbedürftigen im Vorfeld der Betreuung sowie innerhalb der gesetzlichen Betreuung.

Den gesamten Gesetzestext in der Neufassung finden Sie hier:

https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/244/1924445.pdf

Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention können Sie hier nachlesen:

https://www.behindertenrechtskonvention.info/rechtsfaehigkeit-und-geschaeftsfaehigkeit-3808/